Corona-Pandemie: Schwierige Bedingungen für Zahnärzte

25.03.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir üben unsere zahnärztliche Tätigkeit auf Grund der Corona-Pandemie zurzeit unter sehr schwierigen Bedingungen aus. Einerseits müssen wir unseren Versorgungsauftrag erfüllen, andererseits haben wir Verantwortung für unsere Patienten, unser Praxispersonal und nicht zuletzt auch für unsere eigene Gesundheit.

Auch wenn die Infektionsgefahr regional recht unterschiedlich sein dürfte, kommt es darauf an, die Verbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 zu verlangsamen. Kein ärztlicher Bereich ist näher an den Patienten und damit bei allen Vorsichtsmaßnahmen stärker von Tröpfcheninfektion gefährdet, als das zahnärztliche Team. Der Mangel an Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel wirkt sich hier natürlich noch negativer aus …

Dies heißt aus unserer Sicht, Behandlung nur noch bei nicht aufschiebbaren zahnmedizinischen Notfällen, was den Abschluss begonnener prothetischer Arbeiten unter Berücksichtigung aller notwendigen hygienischen Schutzmaßnahmen sicher mit einschließt. Wenn dies mit einer Verkürzung der Sprechzeiten einhergeht, muss, solange keine zentralen Regelungen durch die Politik erfolgen, die Erreichbarkeit der Praxis für eben diese Notfälle gewährleistet sein. Das gebietet die Kollegialität, damit einzelne Praxen, die noch arbeiten oder Notdienst haben, nicht über Gebühr das Behandlungsrisiko tragen müssen.

Wenn die Praxis nicht wegen eines Corona-Falls durch das Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wird und damit entsprechend des Infektionsschutzgesetzes (§ 56) Anspruch auf Entschädigung hat, stellt sich natürlich die Frage nach den wirtschaftlichen Auswirkungen. Die Beantragung von Kurzarbeitergeld ist hier sicherlich eine Möglichkeit, um die wirtschaftlichen Auswirkungen auf unsere Praxen wenigstens ein wenig abzufedern. Hierzu wurden Vereinfachungen auf Grund der aktuellen Situation beschlossen. Informationen dazu erhält man von seinem Steuerberater oder der Agentur für Arbeit.

Viele sinnvolle Informationen  für unsere Praxen erhalten Sie auch auf den Internetseiten der KZV LB und insbesondere der Landeszahnärztekammer, die ständig aktualisiert werden.

Dies kann aber nicht der Weisheit letzter Schluss sein, denn neben den Honorarverlusten haben wir zusätzlich mit gesteigerten Kosten auf Grund der notwendigen Hygienemaßnahmen zu kämpfen.

Deshalb fordern wir die Körperschaften auf, Einfluss auf die Politik zu nehmen, die zahnärztlichen Praxen ähnlich dem „Krankenhaus-Entlastungsgesetz“ für entgangene Honorare und gesteigerte Kosten zu entschädigen!

Autor

Sven Albrecht

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